Aufgrund der inzwischen vollständig und verpflichtend anzuwendenden SFCL.360 ist es zu Irritationen bezüglich der „Lehrbefähigungsüberprüfung“ von Segelfluglehrern/FI(S) gekommen, weil nicht allen klar ist, wie die „Neun- Jahresfrist“ aus SFCL.360a) 2. zu bestimmen ist. Bitte lest hierzu das Schreiben unserer SeKo, wir bitten um dringende Kenntnisnahme: