Im November 2020 hatte das Verwaltungsgericht die Klage des DAeC gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Beiträgen nach TKG und EMVG abgewiesen. Alle, die einen Widerspruch eingelegt hatten, sollten nun ihren Widerspruch zurücknehmen. Geschieht das nicht, ist die BNetzA von Amts wegen gezwungen, diesen kostenpflichtig zu bearbeiten.
Viele Vereine, die Widerspruch eingelegt hatten, haben Post von der BNetzA erhalten. Dem Schreiben ist ein Antwortformular beigefügt, mit dem der Widerspruch zurückgenommen werden kann.
(Quelle DAEC)